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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln abschließend unser Verhältnis zum Auftraggeber für laufende und auch zukünftigen Aufträge. Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückweisen. Änderungen und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Wir übernehmen uns übertragene Aufgaben nach vorheriger Analyse der Ausgangssituation, in welcher das Ziel des Vorhabens und voraussichtlich erforderlicher Beratungsaufwand ermittelt werden.
  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen der Vertragsbedingungen benötigen ebenfalls schriftliche Bestätigung, wobei Briefwechsel genügt. Liegt aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Information oder Mitarbeit durch den Auftraggeber der Arbeitsumfang erheblich über unseren Schätzungen, sind wir zu einer angemessenen Erhöhung auch fest vereinbarter Honorare berechtigt, die gesondert zu vereinbaren ist.
  4. Auch wenn wir unsere Projekte erfolgsorientiert durchführen, ist Gegenstand des Auftrages immer die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen bestimmen und verantworten wir die Art der Ausführung des Projektes. Wir sichern den vollen Einsatz unserer Berater, Trainer und Referenten zu. Die Ergebnisse unserer Tätigkeit und unsere Empfehlungen werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr gegeben.
  5. Zur erfolgreichen Durchführung unserer Tätigkeit benötigen wir die uneingeschränkte Mitwirkung der Mitarbeiter des Auftraggebers im vereinbarten Umfang. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere die rechtzeitige Ausführung der vereinbarten Mitwirkungshandlungen, die Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel und die erforderliche sonstige Unterstützung auf Kosten des Auftraggebers. Wird ein Projekt in Phasen durchgeführt die aufeinander aufbauen, ist der Auftraggeber verpflichtet auf unseren Wunsch kurzfristig die abgeschlossene Phase zu prüfen und zu billigen, um uns die reibungslose Weiterarbeit zu ermöglichen. Der Auftraggeber informiert uns vor und während der vereinbarten Projektmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
  6. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Leistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzeptes und zu 1/3 bei Beendigung des Projektauftrages jeweils zu zahlen. Rechnungen sind nach Eingang innerhalb von 8 Tagen und ohne Abzüge fällig. Wir behalten uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem geltenden Bundesbankdiskontsatz bei einer Zielüberschreitung von 20 Tagen vor.
  7. Ein Tageshonorar von € 2.800,00 wird je angefangenen Tag für zusätzliche Besprechungen, Analysen und sonstige Aufgaben, die im Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, vereinbart.
  8. Technische Medien und Arbeitsmaterial für Trainings, Coachings, Workshops und Vorträgen wie Video-Anlage mit Monitor, Beamer, Flipchart Ständer mit Papier, Moderationswände, Moderationsmaterial werden von Ihnen zur Verfügung gestellt oder von AVATARA mit € 250,00 pro Tag berechnet.
  9. Reisekosten werden bei Pkw-Benutzung mit einer Fahrtkostenpauschale von € 0,72 pro Kilometer, bzw. bei Anreise mit der Bundesbahn 1. Klasse, bei Anreise mit dem Flugzeug in der Businessklasse berechnet. Die Aufenthaltskosten werden vom Auftraggeber direkt übernommen. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  10. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch AVATARA wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von AVATARA nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist AVATARA unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
  11. Mit Auftragserteilung für Telefonmarketing Dienstleistung werden die entsprechenden Mitarbeiterkapazitäten für das besprochene Adressvolumen und den besprochenen Zeitraum fest gebucht. Das vereinbarte Entgelt wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, diese Kapazitäten nicht in Anspruch genommen werden.
  12. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemühen wir uns, einen einmaligen Alternativtermin im Zeitraum von 3 Monaten zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der angefallenen Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 6 Monaten vor der Durchführung 50 %, bis zu 3 Monaten 75 % und bis zu 1 Monat vorher 100 % des Honorars zuzüglich der Kosten gemäß Ziffer 10 zu zahlen.
  13. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von AVATARA an den von diesen erstellten Unterlagen an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Unterlagen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von AVATARA. Ein Mitschnitt auf Ton- und Videobändern ist nicht gestattet.
  14. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
  15. Wir werden alle Personen, die wir mit der Durchführung des Auftrages betraut haben, zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses verpflichten.
  16. Wir haften für Schadensersatzansprüche nur, soweit wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Wir ersetzen einen durch mindestens grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden nur bis zur Höhe des Betrages, der für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft und bekannten Umstände voraussehbar war. Maximal haften wir bei Vertragsverletzungen bis zur Höhe des Wertes des in der Abwicklung befindlichen Projektteiles.
  17. Der Auftraggeber kann den Auftrag jeweils zum Abschluss von vereinbarten Phasen eines Gesamtprojektes mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Wurden keine festen Laufzeiten vereinbart, so kann vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. In diesen Fällen rechnen wir die bis zum Ablauf angefallenen Kosten ab und übergeben die bis dahin erarbeiteten Aufzeichnungen und Ergebnisse des Beratungs-/Dienstleistungsauftrages.
  18. Die Einhaltung der durch uns zugesagten Leistungsfristen setzt voraus, dass sämtliche Einzelheiten des Auftrages bei Projektbeginn klargestellt sind und der Auftraggeber alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht und eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung bezahlt hat. Können wir eine Frist wegen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, nicht einhalten, so wird sie angemessen verlängert. Dauern die störenden Ereignisse länger als drei Monate, sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder zum Teil zu kündigen.
  19. Sollten wir, obwohl wir keinen Erfolg schulden, unter bestimmten Umständen zur Gewährleistung verpflichtet sein, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung für die betreffende Projektphase. Bei Fehlschlagen angemessener Nachbesserungsversuche oder von Ersatzleistungen ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder, nach seiner Wahl, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, soweit erbrachte fehlerfreie Teilleistungen für den Auftraggeber nicht mehr von Interesse sind.
  20. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden ein¬schließlich der Kosten, die der Auftraggeber zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistung aufgewendet hat.
  21. Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur mit Zustimmung des Vertragspartners abtretbar. Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung bleiben die weiteren Bestimmungen wirksam.
  22. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort dieses Vertrages ist München. Bei Projekten die im Ausland ausgeführt werden, oder bei Auftraggebern die ihren Geschäftssitz im Ausland haben, behalten wir uns vor auch nach Vertragsschluss durch einseitige Erklärung das Rechtsverhältnis dem Recht des Staates zu unterstellen, in dem die Leistung erbracht wird oder in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.